Gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 8. August 2003, Artikel 3.3 und 5, unterliegt die Nutzung des Flugplatzes der Zustimmung des Betreibers (PPR) (Prior Permission Required). Daher ist es notwendig, das PPR-Formular auszufüllen, abzusenden und die Antwort auf die entsprechende Landegenehmigung abzuwarten. Alle in dieses Formular eingetragenen Daten werden mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und den öffentlichen Sicherheitsbehörden und dem italienischen Amt für Zivilluftfahrt (ENAC) auf Anfrage zur Verfügung gestellt. In Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen der EU-Verordnung 2016/679, Artikel 13, wird AVRO srl die gemeldeten Daten nur für die oben genannten Zwecke verarbeiten.
Der Feuerlöschdienst wird nur auf Antrag interessierter Parteien mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden angeboten. Die Anfrage muss ausschließlich per E-Mail an info@avro.it erfolgen, andere Formen der Anfrage werden nicht akzeptiert.
Der Dienst gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Flugplatz als versichert; die Anfrage allein stellt keine Garantie für den Dienst dar.